Novelle vom KWK-Gesetz 2012 beim Thema Biomethan umstritten

Die Novelle des Gesetzes zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) sollte ursprünglich am gestrigen Freitag verabschiedet werden. Die zweite und dritte Lesung im Bundestag wurde nun noch kurzfristig auf den 11. Mai 2012 verschoben. Warum ist die Novelle des KWK-Gesetzes für die Entwicklung der Bioenergie eigentlich so interessant? Vor allem wegen des Potentials, die weitere Integration des Bioenergieträgers Biomethan zu unterstützen. Die Meinungen zum Gesetzesentwurf gehen diesbezüglich weit auseinander und die Verabschiedung der Novelle wurde von mehreren Unternehmen und Verbänden heiß erwartet. Die Ausbalancierung der verschiedenen Biomethaninteressen war im Gesetzesentwurf vom Montag noch nicht optimal gelöst und vor allem das Fehlen einer harmonischen Zusammenführung von EEG und KWKG wurde von den Fachleuten kritisiert. Wie sind die Reaktionen auf die Novelle des KWK-Gesetzes?

Was ist das Ziel der Novelle des KWK-Gesetz 2012?

Schon eine im August 2011 veröffentlichte Studie der Prognos AG und der Berliner Energieagentur zur Prüfung des KWKG hat herausgestellt, dass die KWK-Nettostromerzeugung in Deutschland von 76 TWh/ a im Jahr 2002 auf 90 TWh/a im Jahr 2010 gestiegen ist. Die Zunahme von knappen 20 Prozent in 8 Jahren kann als Erfolg des KWK-Gesetzes interpretiert werden – oder?

Der Großteil des Wachstums ist nämlich auf KWK-Anlagen zurückzuführen die mit biogenen Energieträgern (vor allem den gasförmigen) betrieben werden. Und die Installation dieser BHKW wurde nicht durch das KWKG, sondern durch die Förderung von Biogasstrom im EEG angeregt. Die Stromerzeugung der Biogas-BHKW ist von nahezu 0 TWh/ a im Jahr 2002 auf fast 6 TWh/ a im Jahr 2010 angewachsen.

Relativ betrachtet hat der Anteil des KWK-Stroms an der Nettostromerzeugung im betrachteten Zeitraum nur um 1.5 Prozent zugenommen und liegt aktuell bei knappen 16 Prozent. Ein 25-prozentiger Anteil wird allerdings vom KWKG bis 2020 gefordert. Bei gleichbleibender Entwicklung geht die Studie davon aus, dass dieser Wert nicht erreicht werden kann. Unter anderem deshalb ist eine Novelle des KWKG notwendig.

Wenn man so möchte, ist die Integration des Hoffnungsträger Biomethan also nur ein Nebenschauplatz bei der aktuellen Novelle des KWKG.

Der große Erfolg der Biogas-BHKW zeigt aber auch, dass der in den vergangenen Jahren rasant gewachsene Biogassektor einen guten Hebel darstellt, um sowohl das Erreichen der Biomethanziele der Bundesregierung, als auch die Ziele in Bezug auf den KWK-Einsatz zu beschleunigen. Beide für 2020 gesetzten Zielvorgaben werden nach heutigen Prognosen verfehlt und eine kombinierte Lösung mit Hilfe der KWKG-Novelle ist deshalb naheliegend.

Verschiedene Wege für mehr Biomethan im Erdgasnetz

Was sagen der Fachverband Biogas und der Biogasrat zur Novelle des KWK-Gesetzes?

Einig sind sich die großen Biogasverbände in Deutschland, dass Biomethan die tragende Säule für die Weiterentwicklung der gasförmigen Bioenergie darstellt. Immerhin ist Biomethan der flexibelste aller Bioenergieträger und kann sowohl zur Strom- und Wärmeerzeugung, aber auch als Biokraftstoff genutzt werden.

Allerdings haben beide großen Biogasverbände teilweise sehr unterschiedliche Vorstellungen davon, wie die Marktpotentiale des Hoffnungsträgers Biomethan am besten gehoben werden können. Im Folgenden eine Überblick über die Bedenken und Lösungsvorschläge der beiden Verbände zur bevorstehenden Novelle des KWKG.

Stellungnahme des Biogasrat e.V. zur Novelle des KWK-Gesetzes 2012

Der Biogasrat hat den aktuellen Gesetzesentwurf zum KWK-Gesetz grundsätzlich begrüßt. Aber natürlich sieht es der Berliner Biogasverband auch als seine Aufgabe, das Bestmögliche für die Biogasbranche aus dieser wichtigen Gesetzesnovelle herauszuholen und setzt sich vor allem für die Umsetzung bestehender Biomethan-Potentiale ein.

Probleme sieht Reinhard Schultz, der Geschäftsführer des Biogasrats, vor allem für den Marktzugang von Biomethan beim Einsatz in KWK-Anlagen.

Dabei liegen die Markthemmnisse ausschließlich in den regulatorischen Rahmenbedingungen für Biomethan. Vor allem das Verbot der getrennten Bilanzierung von Biomethan beim Einsatz nach EEG und außerhalb des EEG sieht der Biogasrat kritisch. Der Verband fordert, dass die Abstimmung zwischen EEG und KWKG an dieser Stelle besser gestaltet werden muss. Um die Einsatzmöglichkeit des Biomethans zu erleichtern, schlägt der Verband deshalb die Aufnahme einer getrennten Bilanzierung vor.

Weiterhin äußerte der Verband der industriellen Biogasproduktion in Deutschland (und weniger der von dezentralen Mini-Biogasanlagen) den Wunsch, dass auch Mikro-KWK-Anlagen stärker gefördert werden, was aber auch dem aktuellen Gesetzesentwurf des Bundesrats entspricht.

Die Stellungnahme des Biogasrats zur Novelle des KWKG vom 25. April gibt einen ausführlicheren Einblick in die befürchteten Probleme und bietet konkrete Lösungsvorschläge (z.B. für die Änderung der Fördersätze) an.

Den Vorschlag des Fachverbands Biogas, zum bestmöglichen Umgang mit Biomethan, kritisiert der Biogasrat sehr deutlich als „überflüssig, unsystematisch und Fehlallokationen hervorrufend“.

Wie ist der Vorschlag des Fachverbands Biogas?

Stellungnahme des Fachverbands Biogas zur Novelle des KWK-Gesetzes

Auch der Fachverband Biogas begrüßt die KWKG-Novelle grundsätzlich und bestätigt, dass der aktuelle Gesetzesentwurf der Entwicklung der KWK-Technologie helfen wird und dass BHKW-Betreiber von den Änderungen profitieren werden.

Allerdings kritisiert der Fachverband am aktuellen Entwurf, dass durch die alleinige Förderung von Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung nicht automatisch auch der Einsatz von Biomethan attraktiver wird. Bisher greifen die Betreiber von Blockheizkraftwerken auf Grund der bestehenden Preisdifferenz bevorzugt auf die fossile Methan-Variante Erdgas zurück. „Das KWK-Gesetz steht somit im Verdrängungswettbewerb mit dem EEG.“

Der Fachverband hat deshalb vorgeschlagen, eine mit der KWKG-Novelle eine „top-up“ Vergütung für den Einsatz von Biomethan einzuführen. Konkret soll hierbei jede mit einer KWK-Anlage produzierte Kilowattstunde mit einem Betrag von 1,2 Cent vergütet werden, sobald der Betreiber mindestens 10 Prozent Biomethan einsetzt. Dr. Claudius da Costa Gomez, Geschäftsführer des Fachverbands Biogas, betont, „dass mit dieser kleinen und einfach umzusetzenden Änderung im KWK-Gesetz mehrere Probleme gleichzeitig gelöst werden können.“

Hier finden sie eine kurze Stellungnahme aus der letzten Woche und eine ausführliche Stellungnahme vom Januar, welche vom Fachverband Biogas zur KWKG-Novelle veröffentlicht wurden.

Stellungnahme weiterer Verbände zur Novelle des KWK-Gesetzes

Wenn auch nicht unter dem Aspekt der Biomethanförderung ist die Novelle des KWKG auch für viele andere Verbände (AGFW, VDMA, B.KWK etc.) von großer Bedeutung.

Eine gemeinsame Stellungnahme von 7 Verbänden zur KWKG-Novelle, die eine Anpassung der KWK-Fördersätze um mindestens 0.5 Cent je kWh empfehlen, finden sie hier.

Fazit zur Novelle des KWKG im Mai 2012 und der Integration von Biomethan

Wahrscheinlich sind sich alle Bioenergie-Akteure einig, dass der große Erfolg von Biomethan so lange ausbleiben wird, bis die klimaschützende Qualität des „Ökogases“ von den Verbrauchern mehr gewürdigt oder die Preisdifferenz zum Erdgas geringer wird. Gleichzeitig müssen deutlich mehr Mengen an Biomethan produziert und zum Handel angeboten stehen. Ohne das entsprechend verfügbare Angebot an Biomethan wird es auch keine Nachfrage nach KWK-Projekten geben, die mit Biomethan betrieben werden. Versorgungssicherheit ist ein Grundpfeiler jedes langfristig angelegten Energieprojekts.

Deshalb freut es mich, dass die beiden großen Biogasverbände sehr bestimmt auf die Gefahr hinweisen, dass ohne eine entsprechende Gesetzesänderung der Einsatz von Biomethan in KWK-Anlagen gefährdet ist. Die Gesetzesnovelle sollte genutzt werden, um die Marktposition des klimafreundlichen Gases zu verbessern.

Als Bioenergie-Enthusiast würde ich mir natürlich wünschen, dass es den beiden starken Verbänden der gasförmigen Bioenergie noch häufiger gelingt, sich gemeinsam für den Ausbau des Biomethans einzusetzen. Unterschiedliche Meinungen bieten zwar eine gute Reibungsfläche für die Entwicklung neuer Ideen, sind aber eher kontraproduktiv, wenn es um das Überzeugen von Politikern und das Formulieren von Gesetzestexten geht. Wie sagt man so schön, ein guter Kompromiss ist nur dann gut, wenn beide Seiten gleich unzufrieden damit sind. In der Praxis ist das natürlich etwas unbefriedigend.

Neben der Marktposition können die Unternehmen und Verbände der Biomethanbranche auch noch viel aktiver auf das Bewusstsein für Biomethan Einfluss nehmen und somit direkt bei der Wahrnehmung der Verbraucher ansetzen. Das Wiederholen der Marketing-Fehler (Aufklärung!) bei der Einführung von E10  sollte möglichst vermieden werden.

Die Novelle des KWK-Gesetzes ist ein wichtiger Schritt für die Stärkung der KWK-Technologie. Für das Erreichen der Biomethanziele der Bundesregierung werden aber noch viele weitere Schritte folgen müssen. Hoffentlich ist die KWKG-Novelle am 11.Mai einer davon!

 

2 Kommentare zu „Novelle vom KWK-Gesetz 2012 beim Thema Biomethan umstritten“

  1. Hi,
    ein sehr guter Übersichtsbericht –
    aber Zweifel sind berechtigt, ob das KWK-Gesetz wirklich als Ursache für den geringen Zubau von Biogasaufbereitungs-Anlagen verantwortlich gemacht werden kann.

    Eigentlich fördert das KWK-Gesetz über Investitionszuschüsse zum Fernwärmenetzausbau und ab Sommer 2012 für Wärme- und Kältespeicher Biomethan-BHKW. Weitere Aspekte werden in der Stellungnahme des BHKW-Infozentrums zu diesem Thema genannt.

    Viele Grüße,
    Markus

  2. Hallo Markus,

    vielen Dank für diese Ergänzung von jemandem der sich sehr gut mit der Materie auskennt und den BHKW-Markt seit vielen Jahren im Blick hat! Die indirekte Förderung von Biomethan-BHKWs durch Investitionszuschüsse für den Fernwärmeausbau und die Wärme-/Kältespeicher sind interessante Punkte.

    Ich stimme deshalb zu, dass die Ursachen für die noch etwas unbefriedigende Zunahme an Biomethan-Anlagen nicht nur im Aufbau des KWK-Gesetz gesucht werden kann. Die ungelösten Konflikte zwischen Biogasanlagen- und Netzbetreibern (Gasnetzzugangsverordnung) sind in Kombination mit den bis 2012 existierenden Einspeiseprämien für Biomethan, bzw. den zu niedrigen Kapazitätsgrenzen, sicher die entscheidenderen Gründe. Zumindest die Kapazitätsgrenzen wurden mit dem EEG 2012 angehoben und verbessern seit Anfang des Jahres die Wirtschaftlichkeit vieler Biomethanprojekte.

    Die Novelle des KWKG besitzt aber auch das Potential, die Einspeisung von Biomethan zu erhöhen, wenn die Probleme bei der Bilanzierung und die Stellung zum Erdgas angepasst wird. Wie es aktuell aussieht, wird die KWKG-Novelle 2012 ein voller Erfolg und ich hoffe das mit der Verabschiedung der Gesetzes am 24.Mai (??) auch die Stellung des Biomethans optimiert wird.

    Beste Grüße,
    Ron

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