Parlamentarischer Abend diskutiert Maßnahmen für die Novelle des EEWärmeG und den Wärmemarkt

Mit der erfolgreichen Verabschiedung der Novelle des KWK-Gesetzes am vergangenen Donnerstag und dem Inkrafttreten der EEG-Novelle zu Beginn des Jahres erwartet die Bioenergiebranche mit der Novelle des EEWärmeG bereits die dritte Gesetzesänderung im Jahr 2012 die einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Bioenergie leisten kann. Beim Parlamentarischen Abend des Biogasrats am 24.5.2012 in Berlin waren deshalb die Förderung des erneuerbaren Wärmemarkts und die Novelle des EEWärmeG auch die zentralen Themen. Der Abend mit Vertretern aus Politik, Wissenschaft und Wirtschaft hat gezeigt, dass die Hoffnung auf die erfolgreiche Durchsetzung der EEWärmeG-Novelle noch in dieser Legislaturperiode durchaus gerechtfertigt ist.

Mecklenburg-Vorpommern verfügt über das 1. Energieministerium Deutschlands

Unter dem Titel „Die Novellierung des EEWärmeG im Spannungsfeld zwischen erneuerbaren Energien und Energieeffizienz“ fand der parlamentarische Abend in der Landesvertretung von Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg statt.

In ihrem Grußwort berichtete Angelika Peters, die Leiterin der Landesvertretung von Mecklenburg-Vorpommern, nicht ohne Stolz, dass  Mecklenburg-Vorpommern schon heute 40 Prozent seines elektrischen Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien deckt (Deutschland 20 Prozent). Außerdem ist das von ihr vertretene Bundesland das Einzige, welches bereits über ein Energieministerium und einen Energieminister verfügt.

„Energiewende ist eine gigantische Herausforderung für unsere Ingenieure, aber auch für die Politik“

Diese Einschätzung äußert Peter Bleser, parlamentarischer Staatssekretär des BMELV, während seiner Rede zur Bedeutung der Bioenergie innerhalb der Energiewende und speziell im Wärmemarkt.

Aus aktuellem Anlass versicherte Herr Bleser zu Beginn, dass er sehr zuversichtlich ist, dass der neue Bundesumweltminister und langjährige Freund Peter Altmaier ein pragmatisch denkender Mensch ist und dass er diesem „Einiges bei der Bewältigung der Energiewende zutraut“. Ob diese Aussage ein Kunstgriff der Diplomatie oder echte Überzeugung gewesen ist, kann ich nicht beurteilen – hoffen wir auf das Zweite.

Zusammengefasst sieht Staatssekretär Bleser die Vorteile der Bioenergie im Zuge der Energiewende in ihren folgenden Eigenschaften:

  • Die dezentrale Bioenergie stärkt den ländlichen Raum (Wertschöpfung, Arbeitsplätze) und unterbindet die stattfindende Landflucht.
  • Bioenergie ist eine grundlastfähige (!) Energie, die schon heute 2.5 Atomkraftwerke ersetzt.
  • Bioenergie ist speicherbar und hat in Form von Biomethan eine hohe energetische Flächeneffizienz.
  • Der Erdöl-Peak ist nach der Einschätzung von Herr Bleser bereits überschritten und wir brauchen dringend Alternativen.

Vorgeschlagene Maßnahmen für die Novelle des EEWärmeG

Als Bilanz zum bisherigen Erfolg des EEWärmeG gesteht Herr Bleser ein, dass der Zielkorridor für die Integration von erneuerbarer Wärme bisher nicht zufriedenstellend erreicht wurde. Die wichtigste Ursache sieht er hierbei in der Beschränkung der Nutzungspflicht von erneuerbare Energiequellen auf Neubauten und die im Gesetz enthaltene Möglichkeit den Einsatz der Erneuerbaren auch durch Energieeinsparungen ersetzen zu können.

Der Weg der kombinierten Förderung von mehr erneuerbaren Energien und Energieeffizienzmaßnahmen zur Emissionsminderung soll beibehalten werden. Für das Ziel von 14 Prozent an erneuerbarer Wärme und Kälte bis 2020 sind Anpassungen im EEWärmeG nötig. Mit welchem Mix an erneuerbaren Energiequellen dieser Wert erreicht wird, dazu sollen auch weiterhin keine Verpflichtungen vorgegeben werden. Aktuell sieht die Verteilung so aus, dass die Erneuerbaren einen Anteil von 10.4 Prozent am Wärmemarkt einnehmen, wobei 91 Prozent auf die Wärme aus Biomasse (davon 12 Prozent aus Biogas) und 8.5 Prozent auf Wärme aus Solar- und Geothermie entfallen.

Als konkrete Maßnahmen für die Änderung des EEWärmeG schlägt das BMELV in einem Positionspapier vom Januar 2012 folgende 6 Punkte vor:

  • Technologieoffene Neuregelung der Nutzungspflicht im Neubau (Harmonisierung von EnEV und EEWärmeG)
  • Nutzungspflicht von erneuerbaren Energien im sanierten Bestand für das novellierte EEWärmeG (technologieoffen, machbar und bezahlbar)
  • Direktverbrennung von Biogas in Gasheizungen im geänderten EEWärmeG
  • Verstetigung des Marktanreizprogramms (MAP) als dem tragenden Förderinstrument
  • Berücksichtigung von Einzelraumfeuerungen (ERF) im MAP
  • Angleichung des EEWärmeG an die Brennstoffliste nach 1. BImSchV

Hier können Sie das vollständige Positionspapier zur Novelle des EEWärmeG des BMELV herunterladen.

Für das Angehen der Novelle wird der Erfahrungsbericht des BMU dringend erwartet.

In einem sehr persönlichen Statement ergänzt der Staatssekretär, dass er glaubt, „dass die Welt bei der Energiewende auf uns schaut und wir bei diesem Wandel eine große Verpflichtung haben.“

Biogasrat veröffentlicht Systemstudie zum Wärmemarkt

Im Auftrag des Biogasrats wurde von mehreren Instituten und Wissenschaftlern eine umfassende Studie zum Wärmemarkt erarbeitet und vor kurzem veröffentlicht. An die Studie anknüpfend wurde gemeinsam mit dem deutschen Heizungsbau und der Wohnungswirtschaft ein systemübergreifendes Konzept erstellt, um den Anteil an erneuerbaren Energien und die Energieeffizienz in Wohngebäuden Deutschlands zu erhöhen.

Ausgehend von dem erarbeiteten Konzept schlägt der Biogasrat die folgenden konkreten Maßnahmen für die Novelle des EEWärmeG vor:

  1. Durchführung eines Anreizprogramms zwischen 2013 und 2020 zur Förderung effizienter Heizungstechnik in Kombination mit der Nutzung von erneuerbaren Energien
  2. Verpflichtende Erneuerung von Wärmeerzeugern ab 2017
  3. Einführung einer Nutzungspflicht für neue Heizungsanlagen zum Einsatz von erneuerbaren Energien ab dem Jahr 2020
  4. Aufhebung der Einschränkung für Brennstoffe in Heizungsanlagen und die Öffnung des Wärmemarktes für den erneuerbaren Energieträger Biomethan
  5. Bei der EEWärmeG Novelle soll der Geltungsbereich des Gesetzes vom Neubau auf den Gebäudebestand ausgeweitet werden.

Eine ausführlichere Stellungnahme zu Novelle des EEWärmeG des Biogasrats und die Möglichkeit zur Bestellung der Wärmemarkt-Studie finden Sie auf der Internetseite des Biogasrats.

Reinhard Schultz, Geschäftsführer des Biogasrats und ehemaliger Bundestagsabgeordneter, betont, dass der Beginn der EEWärmeG-Novelle noch in diesem Jahr beginnen muss, bevor im Jahr 2013 sehr schnell der kalte Wahlkampf für die Bundestagswahl startet. Den Geschäftsführer freute es deshalb besonders, dass der neue Bundesumweltminister Peter Altmaier in seiner Eröffnungsrede davon gesprochen hat, dass die Novelle des EEWärmeG noch in diesem Jahr angegangen werden soll.

Diskussion zum Wärmemarkt und Novelle des EEWärmeG
Debatte zum Wärmemarkt und der Novelle des EEWärmeG mit (v.l.n.r) Prof. Dr. Christoph Weber (Universität Duisburg-Essen), MdB Klaus Breil (FDP), MdB Dr. Joachim Pfeiffer (CDU), Reinhard Schultz (Biogasrat e.V.), Dr. Anton Daubner (agri.capital Luxembourg)

Bundestagsabgeordnete der Regierungsfraktion plädieren für mehr Aufklärungsarbeit für den Wärmemarkt

Die beiden beim Parlamentarischen Abend anwesenden Bundestagsabgeordneten der Regierungskoalition haben ebenfalls ihren Ansatz zur bestmöglichen Förderung des Wärmemarkts und die Pläne ihrer Koalition für die Durchführung der EEWärmeG-Novelle vorgestellt.

So hat der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU, Dr. Joachim Pfeiffer, bei seiner Darstellung angemerkt, dass er das noch fehlende Bewusstsein der Verbraucher für den Wärmemarkt als eines der wesentlichen Hemmnisse für die schnelle Energiewende in diesem Energiemarkt sieht.

So wissen die meisten Autofahrer sehr genau, wie viel Liter Sprit sie durchschnittlich für 100 km benötigen. Umgekehrt können aber nur wenige Energieverbraucher eine konkrete Zahl nennen, wenn man sie nach dem Verbrauch an kWh für die Beheizung ihrer Wohnung fragt. Das Energiebewusstsein ist an dieser Stelle noch nicht differenziert genug ausgeprägt und es ist mehr Aufklärungsarbeit nötig.

Dr. Pfeiffer ist außerdem einer von 25 Bundestagsabgeordneten die Mitglied des politischen Beirats des Bundesverbands BioEnergie e.V. sind und sich auf diesem Wege für die Entwicklung der Bioenergie engagieren. Wie in dem Bioenergie-Statement seines CDU-Fraktionskollegen aus dem Bundestag, Thomas Bareiß, setzt auch Herr Pfeiffer vor allem auf Anreizmaßnahmen und weniger auf Verpflichtungen oder sogar Verbote.

Der Bundestagsabgeordnete Klaus Breil hat als energiepolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion seine Position zum bestmöglichen Umbau des Wärmemarkts beschrieben. Als Vertreter der Liberalen setzt er wie der FDP-Bundestagsabgeordnete Rainer Erdel stark auf die Eigeninitiative der Verbraucher und möchte das Entstehen einer Eigendynamik zum Ergreifen von Maßnahmen fördern.

Auch Herr Breil weist dem Thema der Aufklärung für den Wärmemarkt eine hohe Bedeutung zu und setzt hierbei auf die Verbesserung der Energieberatung und deren höhere Annahmequote durch die Verbraucher. Eine unabhängige Beratung (Stichwort: Energieberatung der KfW) im Bereich von Energiemaßnahmen und der energetischen Gebäudesanierung bilden die Grundlage für das Handeln in Eigeninitiative.

Als wichtiges Problem sieht Herr Breil die Langfristigkeit und die vergleichsweise hohen Investitionssummen die bei der energetischen Gebäudesanierung auf die Hausbesitzer zukommen. Vor allem die älteren Hausbesitzer fragen sich, ob sie die hohen und erst langfristig wirksam werdenden Investitionen in die energetische Gebäudesanierung angehen sollen.

„Auch wenn vor der Sommerpause sicher nichts mehr passieren wird“, sind sich beide Bundestagsabgeordneten der Regierungskoalition darüber einig, „dass die Novelle des EEWärmeG noch in dieser Legislaturperiode angepackt werden muss“.

Ein hoffnungsvoll stimmendes Schlusszitat und ich drücke die Daumen, dass sich an die ersten ernsthaften Diskussionen über die Novelle des EEWärmeG bald auch eine Debatte in den politischen Ausschüssen und im Bundestag anschließen wird.

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