Einordnung von Gülle als Abfall kann Entwicklung von Gülle-Biogasanlagen gefährden
Gülle wird im novellierten Kreislaufwirtschaftsgesetz als Abfall eingeordnet. Die Verwendung von Gülle in Biogasanlagen unterliegt somit zukünftig dem Abfallrecht. Das hat weitreichende Auswirkungen für Betreiber von Biogasanlagen die auf Gülle als Substrat zurückgreifen. Welche Änderungen wurden vorgenommen und was bedeutet die Einstufung von Gülle als Abfall für die Biogaspraxis? Nach den weitreichenden Änderungen der EEG-Novelle-2012 …
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