Einspeisevergütung und Vergütungsklassen für Biogasanlagen im EEG 2011/ 2012

Das EEG 2011 wird die Landschaft und den Betrieb von Biogasanlagen in Deutschland ab dem Jahr 2012 verändern. Eine grundlegende Überarbeitung des Einspeisebonussystems und die Einführung der Einsatzstoff-Vergütungsklassen setzen Impulse für die Weiterentwicklung der Bioenergie-Branche. Welche konkreten Änderungen auf Betreiber von Biogasanlagen und Biomasseheizkraftwerken zukommen, ist in der Grafik dargestellt und wird im Artikel näher erläutert.

Die ab 2012 für die Bioenergie-Branche geltenden Änderungen des EEG stoßen nicht nur auf Zustimmung, sondern auch auf zahlreiche Kritik. In drei Artikeln ist schon auf die Änderungen für die Biogasbranche eingegangen worden:

Einsatzstoff-Vergütungsklassen für Biogasanlagen im EEG 2011

Ab dem kommenden Jahr tritt ein neues System der Einspeisevergütung für Biogasanlagen in Kraft. Das neue Einspeisesystem ist nur für Biogasanlagen gültig, die ab 2012 in Betrieb gehen und es baut auf 3 Klassen von Einsatzstoffen auf (siehe obige Grafik).

Alle Biogasanlagen erhalten eine Grundvergütung, deren jeweilige Höhe von der Größe/ Leistungsklasse der bioenergetischen Anlage abhängig ist. Zu dieser grundlegenden Zahlung für alle Anlagen erhält jeder Anlagenbetreiber eine weitere Einspeisevergütung welche von den verwendeten Ausgangsmaterialien/ dem Substrat der Biogasanlage bestimmt wird.

Es gibt unterschiedliche Fördersätze für folgende Biogasanlagen:

  • Biogasanlagen für Nachwachsende Rohstoffe (Vergütungsklasse I)
  • Biogasanlagen für Gülle, Mist und Landschaftspflegematerial (Vergütungsklasse II)
  • Biogasanlagen für die Vergärung von Bioabfällen

Hierbei gibt es verschiedene Vorgaben und Bedingungen, um die volle Einspeiseförderung zu erhalten. Diese Einschränkungen betreffen vor allem den Anteil der Wärmenutzung und Anlagen der Vergütungsklasse I die sich auf die Vergärung von Mais konzentrieren. Da die meisten Biogasanlagen in Deutschland auf Maissilage als Substrat zurückgreifen, sind viele Anlagen durch die neue Maisdeckelung (Begrenzung des Maiseinsatzes auf 60%) betroffen.

Änderungen der Einspeiseboni für Biogasanlagen im EEG 2011

Im Erneuerbaren-Energie-Gesetz 2009 wurde die Einspeisevergütung noch etwas anders geregelt und es gab außerdem einige Boni für besonders innovative Biogasanlagen. So konnten Anlagen welche die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) angewendet oder neue Verstromungs-Technologien eingesetzt haben ebenso eine zusätzliche Förderung erhalten, wie Biogasanlagen deren Ausstoß an Formaldehyd dem Minimierungsgebot der TA Luft entsprach. Siehe hierzu auch den Artikel zur Vergütungsstruktur des EEG 2009.

Im Folgenden eine Übersicht der neuen Einspeiseboni-Situation für Biogasanlagen und die vorgenommenen Änderungen im EEG 2011.

  • Entkopplung des NawaRo-Bonus und Gülle-Bonus. Das Ausschließlichkeitsprinzip beim Verwenden von Nachwachsenden Rohstoffen entfällt.
  • Der Gasaufbereitungsbonus wird angehoben und auf größere Nennleistungen erweitert. So wird die Aufbereitung des Biogases zu Bioerdgas/ Biomethan ab 2012 bis zu einer Nennleistung von 700 m3/ h (ehemals nur 350 m3/ h) sogar mit 3 Cent/ kWh (ehemals nur 2 Cent) gefördert. Bis 1000 m3/ h gibt  es dann 2 Cent/ kWh und bis 1.400 m3/ h zumindest noch 1 Cent/ kWh. Diese Änderungen werden die Beschleunigung des Biomethan-Einspeiseziels der Bundesregierung bis 2020 (siehe Artikel) unterstützen. Außerdem wurden Deponie- und Klärgas zu den förderfähigen Gasen hinzugefügt.
  • Technologie-Bonus für Neuanlagen entfällt. Die maximal 2 Cent/ kWh umfassende Einspeisevergütung als Impulsgeber für technologische Entwicklungen ist somit im EEG 2011 nicht mehr enthalten.
  • KWK-Bonus (3 Cent/ kWh) entfällt. Die Anforderungen an die Wärmenutzung werden im EEG 2011 durch eine vergütungsfreie Verpflichtung zu einer Mindestwärmenutzung von mindestens 60% geregelt. Für Anlagen die neu in Betrieb genommen werden, reicht eine Wärmenutzung von 25% aus, bevor dann im 3. Betriebsjahr ein 60%iger Wärmeteil genutzt werden muss.

Viele der bisherigen Einspeiseboni sind im neuen EEG also nicht mehr enthalten. Außerdem wurde flüssige Biomasse (z.B. auch Pflanzenöl) komplett von der Förderfähigkeit nach dem EEG 2011 ausgeschlossen. Es sind vor allem diese Aspekte, die für die zahlreiche Kritik aus den Reihen der Biogasbranche verantwortlich sind.

Eine gute tabellarische Darstellung über die genauen Fördersätze für verschiedene Anlagengrößen und Einsatzstoffe finden Sie in dieser Übersicht des Fachverbands Biogas.

Zusammenfassung der Einspeisevergütung für Bioenergie-Anlagen nach EEG 2011

Die Biogaslandschaft in Deutschland und hierbei vor allem die Erbauer und Betreiber neuer Biogasanlagen werden sich an die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes anpassen müssen.

Dabei kann zumindest bei dem System der Einspeiseboni von einer deutlichen Vereinfachung des EEG gesprochen werden. Auch wenn diese Vereinfachungen häufig durch eine komplette Streichung bisheriger Fördersätze erreicht wurden, setzt das EEG doch klare Vorgaben und Ziele für die weitere Entwicklung der Bioenergie.

Zusammengefasst können folgende 5 Entwicklungstendenzen der Bioenergie in Deutschland formuliert werden, die aus der EEG Novelle 2011 resultieren:

  • Effizientere Nutzung der produzierten Bioenergie (Wärmebereich)
  • Förderung der dezentralen Nutzung der Bioenergie (75 kW-Biogasanlagen)
  • Unterstützung für die Verwendung von Reststoffen (Gülle, Bioabfälle)
  • Beschleunigung der Marktintegration der Bioenergie (Marktprämie)
  • Stärkung der Bioenergie in ihrer Rolle als Regelenergie unter den Erneuerbaren (Flexibilitätsprämie)
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