5 Ansätze zur Erhöhung der Biomethaneinspeisung

Politisch wird bis 2020 ein jährliches Volumen von 6 Milliarden m3 Biomethan angestrebt, welches ins Erdgasnetz eingespeist werden soll. Von diesem Wert, der 2008 in der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) festgelegt wurde, ist Deutschland im Moment noch weit entfernt. Auch die Tendenz deutet im Moment noch nicht auf das Erreichen dieser Ziele hin. Welche Ursachen für die schleppende Entwicklung der Einspeisequote und welche Möglichkeiten zum Gegensteuern gibt es?

Zu Beginn des Jahres habe ich einen Artikel über die Hemmnisse der Biomethaneinspeisung geschrieben.

Vor kurzem habe ich einen sehr spannenden Artikel zu diesem Thema in der Juli Ausgabe der Zeitschrift „Erneuerbare Energien“ gelesen und war beeindruckt wie deutlich einige Hemmnisse für die Entwicklung der Biomethaneinspeisung dem Autor des Artikels Dr.Thorsten Gottwald bewusst sind und wie schwierig auf der anderen Seite die Vereinigung der widerstrebenden Interessen erscheint.

Vorteile der Biomethaneinspeisung

Auf einige Kernaussagen der komplexen Situation möchte ich hier eingehen und gleichzeitig das Lesen des gesamten Artikels empfehlen. Dass die Möglichkeit der Einspeisung von aufbereitetem Biogas (Biomethan) der Entwicklung der Bioenergie gut tut und diese noch flexibler und umweltfreundlicher macht, steht für mich dabei außer Frage.

Da bei der Verstromung des Biogases am Produktionsstandort der Wärmeanteil nicht immer umfassend genutzt werden kann, ist zur Verbesserung der Ökobilanz der Transport der Wärme nötig (Link zu einem Artikel über Wärmenutzungskonzepte für Biogasanlagen).

Der größte Vorteil der Biomethaneinspeisung liegt somit in einem effizienteren Transport des Wärmeanteils der Bioenergie, welcher erst bei der Verbrennung, bzw. Verstromung im BHKW entsteht. Während Strom ohne größere Verluste auch über mittlere Entfernungen transportiert werden kann, kommt es beim Wärmetransport zu einer schnellen Abnahme der Temperatur und somit zum Verlust der Energiequalität. Sowohl die wirtschaftlichen, aber auch die ökologischen Potentiale der Bioenergie nehmen beim direkten Transport der entstehenden Wärme über kommunale Grenzen zügig ab.

Der Transport als Gas (Biomethan) zum jeweiligen Verbrennungsort, an dem dann über Kraft-Wärme-Kopplung der Strom und Wärmeanteil genutzt werden kann, ist auf Grund der weiträumig schon bestehenden Transportwege (Erdgasnetz) außerdem relativ gut in die Energiewirtschaft zu integrieren.

Argumente welche aktuell gegen das Erreichen der Einspeiseziele für Biomethan sprechen

1. Anzahl der bereits bestehenden Einspeiseanlagen

Es müssten bis 2020 ca. 1.200 Biogasanlagen realisiert werden, welche eine durchschnittliche Einspeisemenge von 700 Normkubikmetern Biomethan pro Stunde aufweisen. Bezogen auf die Gesamtzahl in Deutschland schon gebauter Biogasanlagen (ca. 4.600 BGA, Juli 2010) ist das nicht utopisch. Von diesen Anlagen speisen aber aktuell (April 2010) erst 32 ins Erdgasnetz ein. Bis 2020 müsste somit eine Entwicklungsexplosion um den Faktor 35 stattfinden! Natürlich ist dabei zu berücksichtigen, dass sich erst eine gewisse Erfahrung herausbilden muss und dass nach dem Überwinden der Anfangsschwierigkeiten die Entwicklung auch sehr schnell gehen kann.

2. Niedrige Erdgaspreise als starke Konkurrenz für Biomethan

Die Stromgestehungskosten von Erdgas und Biomethan unterscheiden sich im Moment noch um ein Vielfaches. Sie liegen bei ca. 17 €/ MWh für Erdgas und bei ca. 70 – 80 €/ MWh für Biomethan. Deshalb ist unter rein ökonomischen Gesichtspunkten betrachtet ein Erdgas betriebenes BHKW im Vergleich zu einem Biogas BHKW in den meisten Regionen noch deutlich günstiger.

3. Zu starke Abnahme des Nawaro-Bonus bei zunehmender Leistung des BHKW

Die Biogastechnologie entfaltet ihre Stärken vor allem bei der dezentralen Produktion und Anwendung. Diese Tatsache hat zu einer gesetzlich verankerten Degression des Nawaro-Bonus bei zunehmender elektrischer Leistung des BHKW und somit zunehmendem Einzugsradius der Nachwachsenden Rohstoffe geführt. Die Vergütungsdegression beginnt  allerdings schon sehr früh bei einer BHKW-Leistung von 150 kW (LINK zur Vergütungsstruktur des EEG).

Dabei wird im aktuellen Gesetzestext noch nicht ausreichend berücksichtigt, dass sich die Ökobilanz eines Blockheizkraftwerks bei einer Leistungssteigerung von 100 kW auf 2000 kW noch deutlich erhöht. So hat eine 100 kW Anlage einen elektrischen Wirkungsgrad um die 34%, während eine 2000 kW Anlage einen elektrischen Wirkungsgrad von um die 42% ermöglicht. Hier sollte über eine später einsetzende Degression des Bonus nachgedacht werden, um diese effizientere Energiegewinnung stärker zu unterstützen.

4. Planungshemmnisse für Biogasanlagen auf Grund von Begriffsauslegungen im Baugesetzbuch (BauGB)

So ist die Errichtung einer Biogasanlage laut BauGB im Aussenbereich „privilegiert“. Diese Privilegierung ist aber an einen „räumlich-funktionalen Zusammenhang“ und somit das Bestehen eines bereits privilegierten Betriebs vor Ort gebunden. Eine Situation aus schon bestehendem privilegiertem Betrieb und einer passenden Biogasanlage ist aber nicht immer leicht auffindbar und nur bei sehr großen landwirtschaftlichen Betrieben realisierbar. Kann die Biogasanlage diese „dienende Funktion“ aber nicht übernehmen, ist sie nach aktuellem Gesetzestext (BauGB) nicht zulässig. Der Bau von Biogasanlagen wird somit zunehmend problematischer, was auch das Erreichen der Ziele zur Biomethaneinspeisung erschwert.

5. Konflikte zwischen Erdgasnetz-Betreiber und Biomethan-Einspeiser

Beide Parteien, mit teilweise recht unterschiedlichen Interessen und finanziellen Möglichkeiten, müssen sich bei der Verbindung ihrer Ziele erst noch finden und es kommt zu zahlreichen Problemen bei der Realisierung von Einspeiseprojekten. Auf die Probleme des Netzanschlusses bin ich schon in einem früheren Artikel (LINK) eingegangen.

Die gesetzlich vorgegebenen Planungsfristen, die Aufteilung der entstehenden Kosten und die Klärung der entstehenden Besitzverhältnisse für die neuen Netzanschlüsse führen häufig noch zu verhärteten Fronten oder enden vor Gericht. Hier ist noch Klärungs- und Anpassungsbedarf nötig, um eine Situation zu erzeugen, in der sich beide Parteien in einer Win-Win-Situation sehen.

Um die Entwicklung der Einspeisequote von Biomethan voranzubringen, bieten die genannten Punkte somit gute Ansätze für Anpassungen. Eine mit weiteren Zahlen unterlegte Ausführung dieser Argumente und Anregungen für Lösungsansätze gibt es in dem Artikel von Dr.Thorsten Gottwald in der Juli Ausgabe der Zeitschrift „Erneuerbare Energien“.

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