Am 24.August ist die Nachhaltigkeitsverordnung für die Verwendung flüssiger Biomasse zur Stromerzeugung in Kraft getreten. Ab dem 1.1.2010 wird demnach nur noch flüssige Biomasse (Raps-, Palm-, Sojaöl) vergütet, die 35% weniger Treibhausgase bei der Stromerzeugung (inklusive Herstellung) freisetzen als fossile Energieträger. Ebenfalls dürfen Flächen mit einem hohen Naturschutzwert nicht zum Anbau der Energiepflanzen genutzt werden. Zum Nachweis werden Zertifizierungssysteme eingerichtet.