Die Sorgen um den Ausbau der Erneuerbaren Energien die durch eine Koalition aus Union und FDP und die wieder aufflammende Diskussion zum Bau neuer Kernkraftwerke erstmal entstanden sind, hat mir dieser Koalitionsvertrag genommen.
Der Vertrag zeigt ein deutliches Bekenntnis für die regenerativen Energien mit begrifflich definierten Zielen. Eine numerische Festlegung von Grenzwerten oder Fördersummen habe ich im Koalitionsvertrag noch nicht erwartet. Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP liegt auch als PDF-Download vor.
Stellung der Erneuerbaren Energien
Die erneuerbaren Energien sind auch formell die erstgenannte Energieform und ab Zeile 918 (im Vertrag) kann man einen ersten Überblick über Standpunkte und Handlungsziele der Koalitionsparteien zu den regenerativen Energien gewinnen. Die an einigen Stellen etwas wage Ausdrucksform halte ich eher für etwas vorsichtig, als trickreich und es ist vielleicht ein vernünftiger Weg, dass nicht jede Handlung der Regierung sofort in einer emotionalen Grundsatzdiskussion endet oder zu Argumentationen über einen möglichen Vertragsbruch führt. Ich glaube jedenfalls, dass mehr möglich ist, als die reinen Formulierungen erstmal sagen (das sagt mir zumindest mein „Zwischen-den-Zeilen-Lesen“). Wichtig sind die konkreten Handlungsschritte die folgen werden.
Einige Formulierungen des Koalitionsvertrags
Bei Interesse würde ich empfehlen einfach selbst in den Vertrag reinzulesen, da die Formulierungen für jeden Leser sicher etwas anders klingen. Einige Formulierungen (notgedrungen etwas aus dem Zusammenhang gerissenen!) gibt es jedoch hier:
1. „Die Potentiale für Innovation, Wachstum und Beschäftigung beim Umbau unseres Energiesystems sind gewaltig.“ – Eigene Interpretation: Energiewandel ist sehr wichtig und absolut auf dem Schirm der Regierung. Die konkrete Richtung für jedes einzelne Energiesystem bleibt abzuwarten.
2. „Der Ausbau der erneuerbaren Energien wird entsprechend der bestehenden Zielvorgaben weiter gefördert und dass EEG sowie der unbegrenzte Einspeisevorgang bleiben erhalten.“ – eigene Interpretation: Sorgen für Anlagenbauer und Investoren werden klar genommen, dass die Einspeisevergütung des EEG bis 2020 gedrosselt werden könnten.
3. „Wir werden als Sofortmaßnahme die Reduzierung der EEG-Vergütung für modulare Anlagen, die vor dem 1.1.2009 in Betrieb waren, zurücknehmen.“ – eigene Interpretation: das Thema Anlagen-Splitting und die finanziellen Probleme für Penkun und Güstrow sind revidiert. Damit steigt auch das Vertrauen möglicher Investoren in die Branche wieder. Außerdem könnte das Thema Anlagen-Splitting auch für zukünftige Großanlagen noch einmal neu aufgerollt werden.
4. „Wir wollen bei der Biomasse-Verstromung organische Reststoffe gegenüber nachwachsenden Rohstoffen stärker gewichten.“ – eigene Interpretation: Damit wird für die nächsten Jahre die Tank-oder-Teller-Diskussion wirtschaftlich entschieden. Und das EEG wird mehr an der Markteffizienz von Technologien ausgerichtet.
Abschlussfazit
Ich bin ganz erfreut über die Formulierungen des Vertrags und etwas emotional ausgedrückt würde ich behaupten, dass ich Schlimmeres erwartet hatte. Für mich ist der Vertrag ein ganz klares Bekenntnis für erneuerbare Energien. Die Kernenergie gewinnt nicht wieder die Oberhand, wird die regenerativen Energien aber sehr wahrscheinlich stärker unterstützen als bei der letzten Regierung geplant. Die Marktfähigkeit von erneuerbaren Energien wird wichtiger, was für die mittelfristige Entwicklung der regenerativen Energien (gerade für die Exportpotentiale) eigentlich nur nützlich sein kann.