In diesem Filmbeitrag der Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) wird auf sehr anschauliche Weise das Grundgerüst der Nachhaltigkeitsverordnung dargestellt. Die Nachhaltigkeitssverordnung in Deutschland basiert auf der EU-Richtlinie 2009/28/ EG (Erneuerbaren-Energien- Richtlinie) und soll die Nachhaltigkeit bei der energetischen Nutzung von Biomasse sicherstellen. Die BioSt-NachV legt ökologische Mindestanforderungen für den Anbau und die Verarbeitung von flüssiger Biomasse fest. Durch die Kriterien wird vor allem der Herstellungsprozess von Biokraftstoffen (Biodiesel, Bioethanol) beeinflusst. Außerdem beschreibt die BioSt-NachV den Aufbau von Zertifizierungssystemen und Zertifizierungsstellen. Hier finden sie den umfassenden Gesetzestext der Nachhaltigkeitsverordnung.