Ich habe aktuell wenig freie Zeit, aber wenn ich sie habe, beantworte ich hier gerne einige Fragen zur Bioenergie. Außerdem können viele eingehende Emails und Anrufe in der Gemeinschaft viel genauer und vielschichtiger beantwortet werden. Die Unterstützung bei der Beantworten von Fragen und der Diskussion von Bioenergie-Projekten ist deshalb herzlichst willkommen!
Die Meinungen zu Biogas, Biokraftstoffen & Co gehen weit auseinander und im bunten Biomasse-Dschungel ist es nicht ganz einfach ein faires Bild von diesem erneuerbaren Energieträger zu behalten. Wenn Sie möchten, teile ich meine gesammelten Erfahrungen mit Ihnen und freue mich, wenn ich Sie bei Ihrem aktuellen Bioenergie-Projekt etwas unterstützen kann.
Außerdem bin ich dankbar dafür, etwas über die zahlreichen Bioenergie-Projekte dort draußen zu erfahren. Als Berliner der viel im Netz arbeitet, sehe ich die Pilzköpfe der Biogasanlagen viel zu selten aus der Nähe. Dafür habe allerdings das Glück, auf zahlreichen Veranstaltungen regelmäßig einen Einblick in die Zukunft der Bioenergie zu gewinnen, innovative Anlagen-Prototypen vorgestellt zu bekommen und vielversprechende Konzepte diskutieren zu können.
Aber hier geht es nicht um mich, sondern um Sie!
Kleinstanlagen bis 75 kW
Reststoffe (Nummer 9 und 11 bis 15 der Anlage 3 in der Biomasseverordnung)
um welche stoffe geht es
vieleicht um abfall der großgemeinde (grünschnitt)
mit freundlichen grüßen köhler danke
Hier die zum 1. Januar 2012 geänderte Biomasseverordnung. Die zur Verwendung zugelassenen Reststoffe sind in Anlage 3 (Einsatzstoffvergütungsklasse II) aufgelistet.
Bei den angefragten Reststoffen handelt es sich um:
Nummer 9: Pferdemist
Nummer 11: Rinderfestmist
Nummer 12: Rindergülle
Nummer 13: Schafmist, Ziegenmist
Nummer 14: Schweinefestmist
Nummer 15: Schweinegülle