Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für gasförmige Bioenergie in Deutschland

Maisanbau für Biogasanlage zur Biogas Biomethan Bioerdgas ProduktionDie Novelle des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes zu Beginn des Jahrs 2012 rückt näher und die möglichen Änderungen werden stärker in der Öffentlichkeit diskutiert. Auch die Förderstrukturen und Fördersätze für die Energieträger Biogas und Biomethan werden in diesem Zusammenhang betrachtet und mit den gemachten Erfahrungen der vergangenen Jahre verglichen. Ziel ist das Finden und Festsetzen von Maßnahmen, welche die Situation der gasförmigen Bioenergieträger noch verbessert. Welche Ansätze zur Optimierung gibt es?

Ohne Investitionen in die Infrastruktur der Bioenergie auch keine umfassende Realisierung ihres Potentials

Ich bin ein leidenschaftlicher Anhänger der regenerativen Energien. Aber machen wir uns nichts vor, ohne entsprechende Subventionen und Einspeisevergütungen nach EEG wären die Bio-, Solarenergie & Co. noch nicht so erfolgreich und könnten mit den weiterhin existierenden Preisvorteilen der fossilen Energieträger nicht mithalten – zumindest nicht im großen Maßstab.

Der Anstieg des Strompreises, auf Grund der weiter gestiegenen EEG-Umlage, von 8 auf 13 Milliarden € jährlich seit Anfang 2011, wird deshalb auch entsprechend kritisch betrachtet und die Kürzung verschiedener Boni diskutiert.

Da aber auch die Entwicklung der fossilen Energiewirtschaft, auf Basis von Kohle, Erdöl, Erdgas oder Uran, erst auf Grund jahrzehntelanger finanzieller Fördermittel ein so niedriges Kostenniveau erreicht hat, brauchen wir meiner Meinung nach auch bei den Erneuerbaren Energien die entsprechende Investitionsbereitschaft und Geduld. Dabei steht eine kritische Reflexion über bestehende Förderelemente dem Ziel der Förderung der Erneuerbaren Energien nicht entgegen – ganz im Gegenteil.

Die Vertreter der Bioenergie- und Solarbranche sind sich ihrer Verantwortung bezüglich der Preisentwicklung und der damit verbundenen Gefahr eines möglichen Imageschadens für die regenerative Energiewirtschaft größtenteils bewusst und diskutieren sehr offen über mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Fördersituation für ihre Energieträger und –technologien. So unterstützt nur eine sinnvolle und zielgerichtete Förderpolitik die nachhaltige Entwicklung der Infrastruktur der Bioenergie.

Eine vom BMELV ausgeschriebene und von der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) organisierte Veranstaltung „Anspruch der Bioenergie an die EEG-Novellierung“ (LINK) findet am 17.Februar in Berlin statt. Auf dieser wird in gut besetzter Runde über mögliche Änderungen diskutiert.

Welche Kritikpunkte und Anpassungsideen gibt es bisher?

Hintergrund ist die EEG Novelle 2012 Auswirkungen Bioenergie Bioga

Reduzierung des EEG-Biogas-Bonus für die Nutzung Nachwachsender Rohstoffen

Der Entwicklung der Biogasbranche im vergangenen Jahr kann als sehr positiv gewertet werden. Vor allem in Bezug auf den Neubau von Biogasanlagen war es eines der erfolgreichsten Jahre in der Geschichte der Biogastechnologie in Deutschland. Mit etwa 6.000 realisierten Anlagen stehen aktuell in keinem anderen Land mehr Biogasanlagen als in Deutschland. Damit dieser positive Trend anhält und negative Begleiterscheinungen angegangen werden können, sind aber weitere Anpassungen nötig.

Vor allem die Standorte für Neuanlagen und die verwendeten Inputstoffe für die Beschickung der Biogasanlagen werden hierbei auch kritisch betrachtet. Korrekturen von Fehlentwicklungen sollen z.B. durch die Änderung der Boni in der kommenden EEG-Novelle eingeleitet werden. Neben den Änderungen im EEG werden auch andere Maßnahmen vom Fachverband Biogas e.V., einer Bundesratsinitiative Niedersachsens, dem Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) oder dem Biogasrat e.V. vorgeschlagen bzw. gefordert. Hier eine Auswahl an Änderungsvorschlägen:

  • Kopplung der Förderung an Effizienzvorgaben für Biogasanlagen (mit Hilfe des EEG)
  • Stärkere Förderung von marktfähigen Wärmenutzungskonzepten von Biogasanlagen (siehe Artikel)
  • Gezielte Förderung der Biogastechnologie beim Einsatz als Regelenergie
  • Abschaffung des NawaRo-Bonus (EEG)
  • Stärkere Förderung von kostengünstigen Materialien wie Gülle, Nebenprodukten oder Bioabfällen (EEG)
  • Entschärfung der Konkurrenzsituation für landwirtschaftliche Anbauflächen
  • progressive Boni-Zahlung bei ansteigendem Anteil an Reststoffen als Inputmaterial (EEG)
  • Steuerung der Flächennutzung über freiwillige Selbstvereinbarungen und das Ordnungs- und Raumnutzungsrecht

Die Aufzählung zeigt verschiedene Ansatzpunkte, wobei vor allem die Perspektiven des eher landwirtschaftlich geprägten Fachverbands (kleine Anlagen) und des tendenziell eher industriell orientierten Biogasrates (große Anlagen) die Diskussionen bereichern dürften.

Dabei ist zu beachten, dass die Höhe der Gesamtfördersumme für Biogas nicht abgesenkt, sondern vor allem effektiver eingesetzt, bzw. verteilt werden soll. Eine vorgezogene EEG-Novelle, wie sie teilweise für die Solarbranche eintreten wird, soll es für die Biogasbranche vermutlich nicht geben.

Stärkung des Biomethanmarkts durch mehr Technologieoffenheit im EEWärmeG

Auch der Markt für Biomethan hat Entwicklungsbedarf. Die Ziele der Bundesregierung für die Einspeisemenge von jährlich 6 Milliarden m3 Biomethan/ Bio-Erdgas bis 2020 und 10 Milliarden m3 bis 2030 sind klar formuliert. Der aktuelle Stand der realisierten Biomethan-Einspeisemenge hinkt diesem Ziel aber noch hinterher. Für diese Hemmnisse gibt es verschiedene Gründe und auch schon entsprechende Lösungsansätze (siehe Steigerung Biomethaneinspeisung).

Eine aktuell diskutierte Maßnahme zur Verbesserung der Rahmenbedingungen von Bio-Erdgas liegt in der Erhöhung seiner Einsatzmöglichkeit in Neubauten. Bisher wird die Nutzung nur dann vom Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) gefördert, wenn das Bio-Erdgas in Anlagen mit integrierter Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) verwendet wird. Der Absatzmarkt für Biomethan und somit wahrscheinlich auch der Anreiz zur Installation einer Biogasaufbereitungsanlage könnte zusätzlich verbessert werden, wenn das EEWärmeG an dieser Stelle mehr Technologieoffenheit ermöglichen würde.

So kritisiert Michael Kauch, Mitglied des Bundestagsausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und umweltpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, dass die Verwendung von Biomethan in effizienten Brennwertkesseln im EEWärmeG aktuell ausgeschlossen ist. Außerdem sollten die Rahmenbedingungen im Gesetzesentwurf des „Europarechtsanpassungsgesetzes Erneuerbare Energien (EAG-EE)“ gleich von Beginn an gerecht gestaltet werden. Das würde vor allem auch den Einsatz von Biomethan in Brennwertkesseln eines Bestandgebäudes ohne zusätzliche Anforderungen an die Gebäudehülle (Wärmedämmung!) bedeuten.

Bio-Erdgas als umweltfreundliche Kraftstoff-Alternative

Ein besonderer Vorteil der Bioenergie liegt bekanntlich in ihrem breiten Anwendungsspektrum auf Grund der Möglichkeit sie als Strom, Wärme oder Kraftstoff zu nutzen.

Zusätzlich zur energetischen Umwandlung des Bio-Erdgases in Blockheizkraftwerken oder Brennwertkesseln soll auch der Einsatz von Biomethan als kostengünstiger Biokraftstoff verstärkt und somit ein großer Absatzmarkt hinzugewonnen werden.

Voraussetzung für diese Nutzung ist natürlich, dass genügend Biomethan produziert und ins Erdgasnetz eingespeist wird und dass die Infrastruktur von Erdgastankstellen flächendeckender zur Verfügung steht. Der CO2-Emission-ärmste fossile Energieträger auf Kohlenstoffbasis ist Erdgas. Durch die Kombination von Erdgas und Biomethan wird die Kohlenstoffdioxidbilanz des Kraftstoffs noch zusätzlich verbessert.

Ich hoffe, dass die beteiligten Akteure des Biogas- und Biomethanmarkts ihre unterschiedlichen Verbesserungsvorschläge zusammenfügen können und mit vereinter Stimme dafür sorgen, dass die Branche durch die anstehenden Rechtsänderungen noch stärker und umweltfreundlicher wird.

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